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Rückkehrgesetz (RKG)



§ 1 Definition
Juden im Sinne dieses Gesetzes sind alle Menschen, die von von einer jüdischen Mutter abstammen oder ordentlich vor einem anerkannten Bet Din zum Judentum konvertiert sind und keiner anderen Religionsgemeinschaft angehören.

§2 Rückkehrrecht
Alle Juden auf der Welt haben das Recht, unverzüglich die Staatsbürgerschaft im Sinne des Staatsbürgerschaftsgesetzes des Staates Sebulon zu erwerben.

§3 Antragstellung
(1) Jeder Jude, der das Recht auf Rückkehr in Anspruch nehmen möchte, kann einen entsprechenden Antrag bei der Sokhnut des Staates Sebulon stellen.
(2) Der Antrag auf Aliyah als Oleh ist unverzüglich durch die Sokhnut zu prüfen. Mit dem Erhalt eines Zertifikats über den erworbenen Status als Oleh gilt die Staatsbürgerschaft als erworben.

§4 Formerfordernis
(1) Der Antrag auf Rückkehr als Oleh soll Angaben zum vollständigen Namen des Oleh und den künftigen Wohnort innerhalb Sebulons enthalten.
(2) Dem Antrag ist als Nachweis die Geburtsurkunde mit Angabe des Name der jüdischen Mutter oder die Urkunde des anerkannten ordentlichen Bet Din über Konversion zum Judentum beizufügen.
(3) Unvollständige Anträge sind zurückzuweisen.

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