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Gesetz vom Kohen Hagadól (KHG)§1(1) Der Kohen Hagadól ist das Staatsoberhaupt des Staates Sebulon. (2) Er trägt den Titel "Hohepriester". Dieser ist gesetzlich geschützt. §2 (1) Das Synhedrion wählt nach dem Rücktritt oder dem Ausscheiden des Hohepriesters mit der Mehrheit der Stimmen einen Kohen zum neuen Hohepriester. (2) Kohen ist, wessen Vater Kohen ist. (3) Sollte sich der Hohepriester ungebührlich verhalten, so kann das Synhedrion nur mit der Merhheit von 60 Stimmen seinen Rücktritt fordern. §3 Die Versammlungen des Synhedrions und der Tempeldienst werden vom Hohepriester geleitet und organisiert. §4 Das Synhedrion besteht aus den 70 weisesten des Volkes, die der Hohepriester in den Rat einberuft, wenn einmal nicht 70 Mitglieder vorhanden sind. §4a Wenn das Synhedrion nicht mit einem neuen Mitglied einverstanden ist, so kann es das mit der Mehrheit seiner Stimmen verbindlich beschließen. §5 Das Synhedrion darf entscheiden in allen Bereichen, die Staatsbürgerschaft, Strafrecht, Strafvollzug, innere Sicherheit, Außenpolitik, Militär, Waffen und Sprengstoffe, Schul- und Hochschulwesen, bürgerliches Recht und Zivil- Ehe- und Familienrecht betreffen. §6 Das Synhedrion ist berechtigt, auf Antrag des Hohepriesters Regelungen zur Religion und zum Allgemeinwesen zu erlassen.
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