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Aussprache [68/09] Gesetz über die sebulonische Staatsangehörigkeit |
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Gesetz über die sebulonische Staatsangehörigkeit
§1
1) Die sebulonische Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Mitgliedschaft einer natürlichen Person zum Medinat Zevulun.
2) Sebulonier im Sinne des Gesetzes ist, wer die sebulonische Staatsangehörigkeit besitzt
§2
Die sebulonische Staatsangehörigkeit wird erworben durch
1. Geburt (§3)
2. Adoption (§4)
3. Einbürgerung (§5)
4. die Zugehörigkeit zum Judentum (§6)
§3
Die sebulonische Staatsangehörigkeit von Geburt erwirbt, wer Kind einer Frau mit sebulonischer Staatsangehörigkeit ist.
§4
Die sebulonische Staatsangehörigkeit durch Adoption erwirbt, wer von einem Sebulonier im Sinne des Gesetzes adoptiert wird.
§5
Die sebulonische Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwirbt, wer einen Antrag auf Einbürgerung bei einer zuständigen Stelle einreicht. Weiteres regelt eine Verordnung.
§6
Jeder Jude hat prinzipiell das Recht, die sebulonische Staatsangehörigkeit neben weiteren Staatsangehörigkeiten zu erwerben. Voraussetzung ist das Bekenntnis zur jüdischen Religion.
§7
Verlust der sebulonischen Staatsangehörigkeit erfolgt bei
1. Sebuloniern nach §§3-5 bei Annahme einer anderen
Staatsangehörigkeit.
2. Sebuloniern nach §6 durch Apostasie vom jüdischen
Glauben
3.Eintritt in die Streitkräfte einer anderen Nation
4.Verzicht
5.Tod
§8
Alle Sebulonier, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen das aktive und passive Wahlrecht. Ausgenommen sind Wahlämter in der Regierung, in den Provinzen und Kommunen. In diesem Falle steht das aktive und passive Wahlrecht nur Juden zu.
§9
1) Als Jude gilt wer
1. eine jüdische Mutter hat
2. zum jüdischen Glauben konvertiert ist
2) Wer sich vom jüdischen Glauben abwendet, gilt weiterhin als Jude.
§10
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag nach seiner Verkündung durch den Kohen Hagadol in Kraft.
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Die Aussprache dauert 96 Stunden, falls sie nicht vorher per Antrag beendet wird.
__________________ Naomi Abendroth , Innenministerin a.D.
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13.06.2008 18:38 |
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Original von Simon Rosenwein
Gewärät Rosch HaKnesset, Sehr geehrte Abgeordnete,
ich bin ebenfalls für die Möglichkeit einer Mehrfachen Staatsbürgerschaft.
Man sollte vielleicht noch einen Paragraphen einfügen, von wegen, dass man sie verliert, wenn man zu lange im Ausland weilt, wobei Ausnahmegenehmigungen möglich sein sollten. |
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Gewärät Rosch HaKnesset, Sehr geehrte Abgeordnete,
der Verlust der Staatsbürgerschaft wegen zu langen Auslandsaufenthalt würde den §6 entgegenstehen.
Man sollte eher Regelungen in einem seperaten Gesetzen, wie z.B. einem Wahlgesetz und das Knessetgesetz Regelungen bzgl. der Wahlzulassung regeln.
*denkt: Komische Gedanken, hat dieser Rosenwein.*
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13.06.2008 19:58 |
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Original von Simon Rosenwein
Gewärät Rosch HaKnesset, Sehr geehrte Abgeordnete,
da würde ja jeder für ne bestimmte Zeit, die Zeit, in der die Steuern eingetrieben werden, ins Ausland gehen und dann wieder kommen, nur um die Steuer zu umgehen. Aus diesem Grund sollten alle Ausländischen Sebuloner zahlen müssen. |
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Sagen Sie mal, in welcher komischen Traumwelt leben Sie?
Man zahlt beispielsweise monatlich, wenn man sein Gehalt erhält Steuern. Direkte Steuern werden, wie der Name sagt direkt von den Finanzbehörden abgeführt.
Man kann nicht einfach Steuern durch auswandern umgehen. Sie haben doch ein Unternehmen und wollen mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass einmal im Monat ein Steuereintreiber an Ihre Tür pocht und abkassiert.
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15.06.2008 15:52 |
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