Abstimmung [69/02]: Gesetz zur Wiederherstellung des Staatssystems |
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Geehrte Kollegen Abgeordnete,
zur Abstimmung steht folgender Gesetzesentwurf:
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Gesetz zur Wiederherstellung des Staatssystems
Artikel 1
Alle Gesetze, die nach der Verhängung des Außnahmezustands (01. Shvat des Jahres 5768) in Kraft getreten sind, werden außer Kraft gesetzt.
Artikel 2
Alle Gesetze, die vor der Verhängung des Außnahmezustands (01. Shvat des Jahres 5768) Außerkraft getreten sind, treten wieder in Kraft.
Artikel 3
(1) Verwaltungsakte, die auf Gesetzen beruhen, die nach Artikel 2 außer Kraft treten, bleiben bestehen.
(2) Amtsträger, die gemäß Gesetzen gewählt wurden, die nach Artikel 2 außer Kraft treten, verbleiben übergangsweise bis einen Monat nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt.
Artikel 4
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verküdnung durch den Hohepriester in Kraft. |
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Bitte stimmen sie mit Ken (Ja), Lo (Nein) oder Himanut (Enthaltung).
__________________ Tzipi Dajan
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