Abstimmung [68/02]: Gesetz über die Memschala |
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Sehr verehrte Kollegen Abgeordnete, zur Abstimmung steht folgender Gesetzesentwurf:
Zitat: |
Gesetz über die Memschala
Artikel 1
Dieses Gesetz regelt den Ablauf der Arbeit der sebulonischen Memschala, deren Zusammensetzung, ihre Struktur und die Kompetenzverteilung zwischen ihren Mitgliedern.
Artikel 2
(1) Die Memschala besteht aus dem Premierminister und seinen Ministern.
(2) Der Premierminister wird durch die Knesset bestimmt. Näheres bestimmt das Gesetz.
(3) Das Amt des Premierministers ist unvereinbar mit dem Amt des Oberhauptes der Legislative oder Judikative.
(4) Die Minister sind auf Vorschlag des Premierministers vom Kohen Hagadol zu ernennen und zu entlassen.
(5) Der Premierminister bestimmt aus den Reihen der Minister seinen Stellvertreter.
(6) Anlässlich ihrer Ernennung leisten die Mitglieder der Regierung folgenden Treudeeid: „Ich schwöre mit der Übernahme der Pflichten als Mitglied der Memschala vor dem sebulonischen Volk, dem Staat Sebulon treu zu sein, seine Souveränität und die sebulonische Sprache als seine einzige offizielle Sprache zu stärken, Sebulon als unabhängigen, jüdischen und demokratischen Staat zu verteidigen und meine Pflichten ehrenvoll und gewissenhaft zu erfüllen. Ich verpflichte mich, die Gesetze Sebulons zu wahren und zu verteidigen.“ Eine religiöse Beteuerung ist erlaubt.
Artikel 3
1) Der Premierminister gibt die Richtlinien des Regierungshandelns vor. Diese sind für die Minister verbindlich. Der Premierminister ist für die Einhaltung der Richtlinien zuständig.
2) Im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz ist der Premierminister gegenüber den Ministern weisungsberechtigt.
Artikel 4
1) Jeder Minister arbeitet in dem ihm zugeteilten Aufgabenbereich selbständig nach den Richtlinien des Premierministers.
2) Die Minister sind zur Einhaltung der Richtlinien des Premierministers verpflichtet.
Artikel 5
1) Die Memschala tagt im Kabinett.
2) Der Premierminister führt den Vorsitz und bestimmt die Tagesordnung.
3 Die Memschala ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Minister anwesend ist.
4) Stimmberechtigt sind alle Minister der Memschala. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Premierministers.
5) Jedes Mitglied der Memschala hat die Beschlüsse des Kabinetts in seinem öffentlichen Handeln zu unterstützen.
6) Der Memschala sind zur Beratung und Beschlussfassung zu unterbreiten:
a) alle Gesetzentwürfe,
b) alle Entwürfe von Verordnungen,
c) alle übrigen Angelegenheiten, für welche die Gesetze dieses vorschreiben,
d) Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern, sofern diese die Arbeit der Regierung betreffen.
Artikel 6
Ist der Premierminister verhindert, übt sein Stellvertreter sein Amt aus. Der Stellvertreter übt die Richtlinienkompetenz nur aus, wenn dies aufgrund der Umstände dringend notwendig ist; er darf die Zusammensetzung der Memschala nicht verändern.
Artikel 7
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag nach seiner Verkündung durch den Kohen Hagadol in Kraft. |
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Stimmen Sie dem zu?
[ ] Ken
[ ] Lo
[ ] Himanut
Die Abstimmung dauert 96h oder bis eine unumstößliche Mehrheit erreicht wurde.
__________________ Uri Cohen, MK
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