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Uri Cohen Uri Cohen ist männlich
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[Aussprache 68/01] Geschäftsordnung Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Geehrte Kollen Abgeordnete, zur Debatte mit anschließender Abstimmung steht die Geschäftsordnung:

Zitat:
Geschäftsordnung der Knesset


1. Die Mitglieder der Knesset

§ 1 Mitglieder der Knesset
(1) Mitglieder der Versammlung sind die nach den Bestimmungen des „Gesetzes über die Knesset“ definierten Mitglieder der Knesset.
(2) Die Mitglieder, die einer gemeinsamen Liste angehören, bilden eine Fraktion.
(3) Es können auch die Mitglieder mehrerer Parteien - nach gegenseitigem Einverständnis - eine gemeinsame Fraktion bilden.

§ 2 Rechte und Pflichten der Mitglieder der Knesset
(1) Jedes Mitglied der Versammlung ist in seinen Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seinem Gewissen verpflichtet.
(2) Die Mitglieder der Versammlung sind verpflichtet, an den Arbeiten der Versammlung teilzunehmen.
(3) Fehlt ein Mitglied der Versammlung länger als zehn Tage ohne vorherige Abmeldung, so ist das Fernbleiben als Rücktritt zu werten.
(4) Abwesenheitsmeldungen sind beim Rosch Haknesset oder bei einer von ihm dafür bestimmten Stelle einzureichen.

§ 3 Akteneinsicht
(1) Alle Mitglieder des Hauses sind berechtigt, alle Akten der Knesset und seiner Ausschüsse einzusehen.
(2) Die Einsicht durch Dritte in nichtöffentliche Akten kann nur mit Genehmigung des Rosch Haknesset erfolgen.

2. Der Rosch Haknesset

§ 4 Aufgaben und Wahl des Rosch Haknesset
(1) Der Rosch Haknesset ist für die Funktion und die Instrumente der Knessetgeschäfte zuständig.
(2) Der Rosch Haknesset vertritt die Knesset. Er wahrt die Würde und die Rechte der Knesset, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause. Er hat beratende Stimme in allen Ausschüssen.
(3) Dem Rosch Haknesset steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung der Knesset unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu. Hierzu zählen insbesondere Website und Forum der Knesset.
(4) Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen der Knesset keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden.
(5) Der Rosch Haknesset nimmt die Anträge der Abgeordneten, der Sarim und des Rosch Hamemschala entgegen und macht sie allen Abgeordneten zugänglich und fordert sie auf, innerhalb von 48 Stunden eine Aussprache zu beantragen, was mit einer einfachen Wortmeldung geschieht. Wird keine Aussprache beantragt, stellt der Rosch Haknesset innerhalb weiterer 24 Stunden den Antrag zur Abstimmung. Der Rosch Haknesset kann auch einen öffentlichen Aushang (Thread) für Anträge bereitstellen.
(6) Der Rosch Haknesset hat das Recht, Anträge, die in grober Form gegen Orthografie und Grammatik der Sprache verstoßen, mit der Bitte um Korrektur zurückzuweisen.
(7) Der Rosch Haknesset wird mit der Mehrheit der Stimmen der Knesset gewählt. Vereinigt keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Knesset auf sich, findet ein zweiter Wahlgang statt, an dem nur die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang teilnehmen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Die Amtszeit des Rosch Haknesseten endet, wenn die Knesset mit der Mehrheit ihrer Mitglieder einen Nachfolger wählt, spätestens aber mit Ende der Legislaturperiode.

3. Tagesordnung, Einberufung, Leitung, Durchführung

§ 5 Sitzungen
(1) Die Knesset tagt permanent.
(2) Die Kommunikation der Knesset ist öffentlich und erfolgt per Forum.

§ 6 Aussprachen / Debatten
(1) Aussprachen dauern mindestens 72 Stunden.
(2) Der Rosch Haknesset eröffnet die Aussprachen über das Forum. Aussprachen sind mit dem Geschäftszeichen "Jahr/Laufende Nummer: Bezeichnung" zu kennzeichnen. Für die Dauer der Aussprache ist der Zeitpunkt der Einsehbarkeit der Nachricht im Forum maßgeblich.
(3) Der Rosch Haknesset beendet die Aussprache und stellt die Anträge innerhalb von 24 Stunden zur Abstimmung.
(4) Die Dauer einer Aussprache bestimmt der Rosch Haknesset. Sie sollte jedoch in der Regel zehn Tage nicht überdauern. Kommen nach zwei Tagen bzw. 48 Stunden keine weiteren Wortmeldungen zur Aussprache, so kann die Aussprache durch den Rosch Haknesset vorzeitig beendet werden.

§ 7 Anfragen an die Memschala
(1) Jeder Abgeordnete der Knesset darf einmal in zwei Wochen eine Anfrage an die Memschala oder einen einzelnen Sar stellen, welche innerhalb von einer Woche öffentlich in der Knesset beantwortet werden muss. Es sind höchstens zehn Einzelfragen zulässig.
(2) Auf Beschluss der Mehrheit der Knesset kann jederzeit jedes Mitglied der Memschala verpflichtet werden, eine Anfrage zu beantworten. Dabei gibt es dann keinerlei Beschränkungen in der Anzahl der Fragen.

§ 8 Rederecht
(1) Der Rosch Hamemschala und die Mitglieder der Memschala haben in allen Sitzungen der Knesset das Rederecht. Sie müssen jederzeit gehört werden.
(2) Der Rosch Haknesset kann anderen Personen das Rederecht einräumen.

§ 9 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Knesset ist beschlussfähig, wenn die Abstimmung nach den Regeln dieser Geschäftsordnung ordnungsgemäß durchgeführt wird.

§ 10 Fragestellung
(1) Der Rosch Haknesset stellt die Fragen in der Regel so, dass sie sich mit "Ken" (Ja), "Lo" (Nein)oder "Himanut" (Enthaltung) beantworten lassen. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht.
(2) Die Fragen müssen möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
(3) Jeder Abgeordnete kann die Teilung der Fragestellung beantragen.

§ 11 Abstimmungsregeln
(1) Abstimmungen werden öffentlich im Forum durchgeführt. Abstimmungen sind in der Form "Abstimmung: [Geschäftszeichen]" zu kennzeichnen, wobei das Geschäftszeichen der zugehörigen Aussprache entspricht. Findet keine Aussprache statt, erhält die Abstimmung ein eigenes Geschäftszeichen.
Geheime Abstimmungen werden in einem Wahlsystem, das eine geheime Abstimmung gewährleistet, durchgeführt. Geheime Abstimmungen werden im Knessetforum durch die Frage und einen Link angekündigt. Stimmen, die als Antwort auf diese Frage im Forum als Antwort abgegeben werden, sind nicht zu werten.
(2) Abstimmungen laufen in der Regel über vier Tage bzw. 96 Stunden. Aus aktuellem Anlass kann der Rosch Haknesset die Abstimmungszeit verkürzen.
Der Abstimmungszeitraum ist so zu wählen, dass weder Beginn noch Ende zwischen Freitag, 18.00 Uhr und Samstag, 19.00 Uhr liegt.
(3) Der Rosch Haknesset kann eine Abstimmung vorzeitig beenden, wenn alle Abgeordneten abgestimmt haben, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder eine Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann.
(4) Wahlen zum Rosch Haknesset sind grundsätzlich geheim abzustimmen. Alle übrigen Abstimmungen sind öffentlich.
(5) Die Knesset entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern ein Gesetz nicht eine andere Mehrheit bestimmt.
Editierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten.
(6) Bei Abstimmungen ist den Mitgliedern des Hauses die Möglichkeit einer aktiven Enthaltung zu geben. Die Anzahl aktiver Enthaltungen wird bei Abstimmungsende festgestellt. Die aktiven Enthaltungen zählen wie nicht abgegebene Stimmen.

4. Schlussbestimmungen

§ 12 Abweichungen von dieser Geschäftsordnung
Abweichungen von der Geschäftsordnung können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder der Versammlung beschlossen werden.

§ 13 Auslegung dieser Geschäftsordnung
Während einer Sitzungsperiode der Knesset auftretende Zweifel über die Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet der Rosch Haknesset für den Einzelfall.

§ 14 Inkrafttreten
(1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tage ihres Beschlusses in Kraft.
(2) Sie bleibt gültig, bis sie durch eine neue ersetzt wird, welche durch die Knesset beschlossen wird.

__________________
Uri Cohen, MK

14.01.2008 22:51 Uri Cohen ist offline Email an Uri Cohen senden Beiträge von Uri Cohen suchen Nehmen Sie Uri Cohen in Ihre Freundesliste auf
Uri Cohen Uri Cohen ist männlich
natIn




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Also ich habe keine Änderungswünsche und sehe die vorliegende Version als praktikabel an.

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Uri Cohen, MK

15.01.2008 18:54 Uri Cohen ist offline Email an Uri Cohen senden Beiträge von Uri Cohen suchen Nehmen Sie Uri Cohen in Ihre Freundesliste auf
Yecheskel Szpilmann Yecheskel Szpilmann ist männlich
natIn




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Ich habe keine Bedenken.

__________________
Chochma - Bina - Daat
Yecheskel Szpilmann
Rabbiner und Vorsitzender der B'nei Edujot

15.01.2008 19:34 Yecheskel Szpilmann ist offline Email an Yecheskel Szpilmann senden Beiträge von Yecheskel Szpilmann suchen Nehmen Sie Yecheskel Szpilmann in Ihre Freundesliste auf
Uri Cohen Uri Cohen ist männlich
natIn




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Beiträge: 95

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Ich habe doch noch einen Änderungswunsch:

In § 1 wird folgendes eingefügt:

"(3) Die Mitglieder führen den Titel "Mitglied der Knesset" und die Abkürzung "MK".
(4) Der Rosch haKnesset führt eine öffentlich einsehbare Mitgliedsrolle mit Name, Vorname und Eintrittsdatum der jeweiligen Mitglieder."

Der Absatz (3) wird zum Absatz (5).

__________________
Uri Cohen, MK

15.01.2008 21:01 Uri Cohen ist offline Email an Uri Cohen senden Beiträge von Uri Cohen suchen Nehmen Sie Uri Cohen in Ihre Freundesliste auf
Yecheskel Szpilmann Yecheskel Szpilmann ist männlich
natIn




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Beiträge: 43

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Falls vorhanden sollte man dann aber auch noch die Fraktionszugehörigkeit auflisten.

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Chochma - Bina - Daat
Yecheskel Szpilmann
Rabbiner und Vorsitzender der B'nei Edujot

15.01.2008 21:38 Yecheskel Szpilmann ist offline Email an Yecheskel Szpilmann senden Beiträge von Yecheskel Szpilmann suchen Nehmen Sie Yecheskel Szpilmann in Ihre Freundesliste auf
Uri Cohen Uri Cohen ist männlich
natIn




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Beiträge: 95

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Oh, richtig, Adon Szpilmann. Wird übernommen.

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Uri Cohen, MK

15.01.2008 21:48 Uri Cohen ist offline Email an Uri Cohen senden Beiträge von Uri Cohen suchen Nehmen Sie Uri Cohen in Ihre Freundesliste auf
Uri Cohen Uri Cohen ist männlich
natIn




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Zitat:
Original von Uri Cohen
Ich habe doch noch einen Änderungswunsch:

In § 1 wird folgendes eingefügt:

"(3) Die Mitglieder führen den Titel "Mitglied der Knesset" und die Abkürzung "MK".
(4) Der Rosch haKnesset führt eine öffentlich einsehbare Mitgliedsrolle mit Name, Vorname, Fraktionszugehörigkeit und Eintrittsdatum der jeweiligen Mitglieder."

Der Absatz (3) wird zum Absatz (5).

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Uri Cohen, MK

15.01.2008 21:48 Uri Cohen ist offline Email an Uri Cohen senden Beiträge von Uri Cohen suchen Nehmen Sie Uri Cohen in Ihre Freundesliste auf
Pinchas Seligmann
Rosch haMemschala




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Ich habe noch eine Reihe an Änderungswünschen und werde diese am morgigen Tag vortragen werde.

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Pinchas Seligmann

16.01.2008 00:04 Pinchas Seligmann ist offline Email an Pinchas Seligmann senden Beiträge von Pinchas Seligmann suchen Nehmen Sie Pinchas Seligmann in Ihre Freundesliste auf
Pinchas Seligmann
Rosch haMemschala




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Zitat:
(1) Mitglieder der Versammlung sind die nach den Bestimmungen des „Gesetzes über die Knesset“ definierten Mitglieder der Knesset.


Dieser Satz ergibt für mich irgendwie keinen Sinn. Eigentlich werden die Mitglieder über das Wahlgesetz definiert.

Zitat:
(3) Fehlt ein Mitglied der Versammlung länger als zehn Tage ohne vorherige Abmeldung, so ist das Fernbleiben als Rücktritt zu werten.


Ich bitte diese Stelle zu streichen. Diese Klausel behindert mehr die Arbeit der Knesset als das sie diese fördert.

Zitat:
§ 3 Akteneinsicht
(1) Alle Mitglieder des Hauses sind berechtigt, alle Akten der Knesset und seiner Ausschüsse einzusehen.
(2) Die Einsicht durch Dritte in nichtöffentliche Akten kann nur mit Genehmigung des Rosch Haknesset erfolgen.


Diese Recht sollte aus Gewohnheit sowieso vorrausgesetzt werden. Zudem versteh ich nicht ganz welche Akten denn vor den Mitgliedern verheimlicht werden? Gibt es dazu aus der Vergangenheit bekannte Beispiele?

Zitat:
(2) Die Kommunikation der Knesset ist öffentlich und erfolgt per Forum.


Ein SimOff-Element das nicht unbedingt nötig ist. Das gilt auch für weitere Stellen wo das Wort ''Forum'' vorkommt.

Zitat:
Während einer Sitzungsperiode der Knesset auftretende Zweifel über die Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet der Rosch Haknesset für den Einzelfall.


Diese Entscheiung sollte aber durch ein Veto der Knesset in Frage gestellt werden können.

Abschließend möchte ich der Knesset noch vorschlagen in der Geschäftsordnung eine zwingende Anrede (welche zu Beginn eines Beitrages) genutzt werden muss zu verankern. Diese soll ein Zeichen der Höflichkeit und des Respekts voreinander und der Knesset wiederspiegeln. Beispielsweise könnte diese folgender Maßen lauten: ''Ehrenwerter Mitglieder dieses hohen Hauses...''.

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Pinchas Seligmann

16.01.2008 23:59 Pinchas Seligmann ist offline Email an Pinchas Seligmann senden Beiträge von Pinchas Seligmann suchen Nehmen Sie Pinchas Seligmann in Ihre Freundesliste auf
Uri Cohen Uri Cohen ist männlich
natIn




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Zitat:
Zitat:
(1) Mitglieder der Versammlung sind die nach den Bestimmungen des „Gesetzes über die Knesset“ definierten Mitglieder der Knesset.


Dieser Satz ergibt für mich irgendwie keinen Sinn. Eigentlich werden die Mitglieder über das Wahlgesetz definiert.


Ist recht, ich denke, dass kann man streichen.

Zitat:
Zitat:
(3) Fehlt ein Mitglied der Versammlung länger als zehn Tage ohne vorherige Abmeldung, so ist das Fernbleiben als Rücktritt zu werten.


Ich bitte diese Stelle zu streichen. Diese Klausel behindert mehr die Arbeit der Knesset als das sie diese fördert.


Hier kann ich Ihren Ausführungen nicht folgen, Adon Rosch haMemschala. Gerade diese Klausel hält die Knesset arbeitsfähig und bewahrt uns vor irgendwelchen Karteileichen.

Zitat:
Zitat:
§ 3 Akteneinsicht
(1) Alle Mitglieder des Hauses sind berechtigt, alle Akten der Knesset und seiner Ausschüsse einzusehen.
(2) Die Einsicht durch Dritte in nichtöffentliche Akten kann nur mit Genehmigung des Rosch Haknesset erfolgen.


Diese Recht sollte aus Gewohnheit sowieso vorrausgesetzt werden. Zudem versteh ich nicht ganz welche Akten denn vor den Mitgliedern verheimlicht werden? Gibt es dazu aus der Vergangenheit bekannte Beispiele?


Scheint mir eine Standard-Klausel aus anderen übernommen. Kann an sich auch gestrichen werden.

Zitat:
Zitat:
(2) Die Kommunikation der Knesset ist öffentlich und erfolgt per Forum.


Ein SimOff-Element das nicht unbedingt nötig ist. Das gilt auch für weitere Stellen wo das Wort ''Forum'' vorkommt.


Hier kann man ab "und..." streichen.

Zitat:
Zitat:
Während einer Sitzungsperiode der Knesset auftretende Zweifel über die Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet der Rosch Haknesset für den Einzelfall.


Diese Entscheiung sollte aber durch ein Veto der Knesset in Frage gestellt werden können.


Hier bin ich dagegen. Ein solches "Veto müsste nicht nur ebenfalls in der GO geregelt werden, sondern führt auch zu einer längeren Bürokratie.

Zitat:
Abschließend möchte ich der Knesset noch vorschlagen in der Geschäftsordnung eine zwingende Anrede (welche zu Beginn eines Beitrages) genutzt werden muss zu verankern. Diese soll ein Zeichen der Höflichkeit und des Respekts voreinander und der Knesset wiederspiegeln. Beispielsweise könnte diese folgender Maßen lauten: ''Ehrenwerter Mitglieder dieses hohen Hauses...''.


Ein sehr guter Vorschlag, den es zu unterstützen gilt. Dazu folgender Vorschlag:

Abschnitt X

§ X Umgangsform
(1) Die Abgeordneten beginnen ihre Wortmeldungen mit "Adon/Gewärät Rosch haKnesset, geehrte Kollegen Abgeordnete,"
(2) Der Rosch haKnesset richtet sich in direkter Anrede an die Abgeordneten durch die Worte "Ehrenwerte Kollegen Abgeordnete", bzw. in Einzahl "Sehr ehrenwerter Abgeordneter [Name]".
(3) Über die Einhaltung der Umgangsformen wacht der Rosch haKnesset. Er ahndet Verstöße mit den in § X vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

§ X Einhaltung der Geschäfts- und Hausordnung
(1) Abgeordnete und Besucher haben sich dem Ansehen und der Würde der Knesset entsprechend angemessen zu verhalten.
(2) Unbefugte Äußerungen, Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art sowie Störungen der Geschäftstätigkeit der Knesset hat zu unterbleiben.
(3) Verstöße gegen die Geschäfts- und Hausordnung ahndet der Rosch haKnesset mit Ordnungsrufen. Ist dies wirkungslos, ist der Rosch haKnesset befugt, der betreffenden Person Hausverbot zu erteilen. Hausverbote für Mitglieder der Knesset sind zeitlich zu befristen und können maximal 72h betragen.

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Uri Cohen, MK

17.01.2008 17:05 Uri Cohen ist offline Email an Uri Cohen senden Beiträge von Uri Cohen suchen Nehmen Sie Uri Cohen in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Hier kann ich Ihren Ausführungen nicht folgen, Adon Rosch haMemschala. Gerade diese Klausel hält die Knesset arbeitsfähig und bewahrt uns vor irgendwelchen Karteileichen.


Wir sollten froh sein wenn sich überhaupt welche finden die am Gesetzgebungsprozess mitwirken wollen. Aufgrund der Tatsache das zur Zeit sowieso alle Bürger Mitglied sein können erschließt sich mir der Sinn dieser Klausel nicht. Sollte das Wahlgesetz mal geändert werden können wir auch gerne diesen Passus wieder einfügen.

Was ist überhaupt wenn die Knesset über den besagten Zeitraum nichts zu verhandeln hat und niemand ein Lebenszeichen von sich gibt? Müssen dann alle Knessetmitglieder ihren Hut nehmen?

Zitat:
Hier kann man ab "und..." streichen.


Ich vertstehe nicht ganz. Streichen wir nun oder nicht?

Zitat:
Hier bin ich dagegen. Ein solches "Veto müsste nicht nur ebenfalls in der GO geregelt werden, sondern führt auch zu einer längeren Bürokratie.


Ich bin zwar noch nicht ganz überzeugt aber nehme meinen Vorschlag trotzdem zurück.

Zitat:
Ein sehr guter Vorschlag, den es zu unterstützen gilt. Dazu folgender Vorschlag:


Klingt alles sehr gut, kann so übernommen werden.

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Pinchas Seligmann

17.01.2008 18:30 Pinchas Seligmann ist offline Email an Pinchas Seligmann senden Beiträge von Pinchas Seligmann suchen Nehmen Sie Pinchas Seligmann in Ihre Freundesliste auf
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Zitat:
Original von Pinchas Seligmann
Zitat:
Hier kann ich Ihren Ausführungen nicht folgen, Adon Rosch haMemschala. Gerade diese Klausel hält die Knesset arbeitsfähig und bewahrt uns vor irgendwelchen Karteileichen.


Wir sollten froh sein wenn sich überhaupt welche finden die am Gesetzgebungsprozess mitwirken wollen. Aufgrund der Tatsache das zur Zeit sowieso alle Bürger Mitglied sein können erschließt sich mir der Sinn dieser Klausel nicht. Sollte das Wahlgesetz mal geändert werden können wir auch gerne diesen Passus wieder einfügen.

Was ist überhaupt wenn die Knesset über den besagten Zeitraum nichts zu verhandeln hat und niemand ein Lebenszeichen von sich gibt? Müssen dann alle Knessetmitglieder ihren Hut nehmen?


Nun, diesen Einwand kann ich natürlich nachvollziehen.

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Uri Cohen, MK

20.01.2008 17:51 Uri Cohen ist offline Email an Uri Cohen senden Beiträge von Uri Cohen suchen Nehmen Sie Uri Cohen in Ihre Freundesliste auf
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Wäre dann der ehrenwerte Rosch haKneset so nett alle besprochenen Fakten in einen abstimmungsreifen Entwurf zu verpacken?

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Pinchas Seligmann

20.01.2008 19:57 Pinchas Seligmann ist offline Email an Pinchas Seligmann senden Beiträge von Pinchas Seligmann suchen Nehmen Sie Pinchas Seligmann in Ihre Freundesliste auf
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Oh, aber sicher doch.

Zitat:
Geschäftsordnung der Knesset


1. Die Mitglieder der Knesset

§ 1 Mitglieder der Knesset
(1) Die Mitglieder, die einer gemeinsamen Liste angehören, bilden eine Fraktion.
(2) Die Mitglieder führen den Titel "Mitglied der Knesset" und die Abkürzung "MK".
(3) Der Rosch haKnesset führt eine öffentlich einsehbare Mitgliedsrolle mit Name, Vorname, Fraktionszugehörigkeit und Eintrittsdatum der jeweiligen Mitglieder.
(4) Es können auch die Mitglieder mehrerer Parteien - nach gegenseitigem Einverständnis - eine gemeinsame Fraktion bilden.

§ 2 Rechte und Pflichten der Mitglieder der Knesset
(1) Jedes Mitglied der Versammlung ist in seinen Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen nur seinem Gewissen verpflichtet.
(2) Die Mitglieder der Versammlung sind verpflichtet, an den Arbeiten der Versammlung teilzunehmen.

2. Der Rosch Haknesset

§ 3 Aufgaben und Wahl des Rosch Haknesset
(1) Der Rosch Haknesset ist für die Funktion und die Instrumente der Knessetgeschäfte zuständig.
(2) Der Rosch Haknesset vertritt die Knesset. Er wahrt die Würde und die Rechte der Knesset, fördert seine Arbeiten, leitet die Verhandlungen gerecht und unparteiisch und wahrt die Ordnung im Hause. Er hat beratende Stimme in allen Ausschüssen.
(3) Dem Rosch Haknesset steht das Hausrecht und die Polizeigewalt in allen der Verwaltung der Knesset unterstehenden Gebäuden, Gebäudeteilen und Grundstücken zu. Hierzu zählen insbesondere Website und Forum der Knesset.
(4) Ohne seine Genehmigung darf in den Räumen der Knesset keine Durchsuchung oder Beschlagnahme stattfinden.
(5) Der Rosch Haknesset nimmt die Anträge der Abgeordneten, der Sarim und des Rosch Hamemschala entgegen und macht sie allen Abgeordneten zugänglich und fordert sie auf, innerhalb von 48 Stunden eine Aussprache zu beantragen, was mit einer einfachen Wortmeldung geschieht. Wird keine Aussprache beantragt, stellt der Rosch Haknesset innerhalb weiterer 24 Stunden den Antrag zur Abstimmung. Der Rosch Haknesset kann auch einen öffentlichen Aushang (Thread) für Anträge bereitstellen.
(6) Der Rosch Haknesset hat das Recht, Anträge, die in grober Form gegen Orthografie und Grammatik der Sprache verstoßen, mit der Bitte um Korrektur zurückzuweisen.
(7) Der Rosch Haknesset wird mit der Mehrheit der Stimmen der Knesset gewählt. Vereinigt keiner der Kandidaten im ersten Wahlgang die Mehrheit der Stimmen der Knesset auf sich, findet ein zweiter Wahlgang statt, an dem nur die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten Wahlgang teilnehmen. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
Die Amtszeit des Rosch Haknesseten endet, wenn die Knesset mit der Mehrheit ihrer Mitglieder einen Nachfolger wählt, spätestens aber mit Ende der Legislaturperiode.

3. Tagesordnung, Einberufung, Leitung, Durchführung

§ 4 Sitzungen
(1) Die Knesset tagt permanent.
(2) Die Knesset tagt grundsätzlich öffentlich, solange es nicht die Mehrheit der Mitglieder für eine bestimmte Debatte fordert.

§ 5 Aussprachen / Debatten
(1) Aussprachen dauern mindestens 72 Stunden.
(2) Der Rosch Haknesset eröffnet die Aussprachen über das Forum. Aussprachen sind mit dem Geschäftszeichen "Jahr/Laufende Nummer: Bezeichnung" zu kennzeichnen. Für die Dauer der Aussprache ist der Zeitpunkt der Einsehbarkeit der Nachricht im Forum maßgeblich.
(3) Der Rosch Haknesset beendet die Aussprache und stellt die Anträge innerhalb von 24 Stunden zur Abstimmung.
(4) Die Dauer einer Aussprache bestimmt der Rosch Haknesset. Sie sollte jedoch in der Regel zehn Tage nicht überdauern. Kommen nach zwei Tagen bzw. 48 Stunden keine weiteren Wortmeldungen zur Aussprache, so kann die Aussprache durch den Rosch Haknesset vorzeitig beendet werden.

§ 6 Anfragen an die Memschala
(1) Jeder Abgeordnete der Knesset darf einmal in zwei Wochen eine Anfrage an die Memschala oder einen einzelnen Sar stellen, welche innerhalb von einer Woche öffentlich in der Knesset beantwortet werden muss. Es sind höchstens zehn Einzelfragen zulässig.
(2) Auf Beschluss der Mehrheit der Knesset kann jederzeit jedes Mitglied der Memschala verpflichtet werden, eine Anfrage zu beantworten. Dabei gibt es dann keinerlei Beschränkungen in der Anzahl der Fragen.

§ 7 Rederecht
(1) Der Rosch Hamemschala und die Mitglieder der Memschala haben in allen Sitzungen der Knesset das Rederecht. Sie müssen jederzeit gehört werden.
(2) Der Rosch Haknesset kann anderen Personen das Rederecht einräumen.

§ 8 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Knesset ist beschlussfähig, wenn die Abstimmung nach den Regeln dieser Geschäftsordnung ordnungsgemäß durchgeführt wird.

§ 9 Fragestellung
(1) Der Rosch Haknesset stellt die Fragen in der Regel so, dass sie sich mit "Ken" (Ja), "Lo" (Nein)oder "Himanut" (Enthaltung) beantworten lassen. Sie sind in der Regel so zu fassen, dass gefragt wird, ob die Zustimmung erteilt wird oder nicht.
(2) Die Fragen müssen möglichst sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden.
(3) Jeder Abgeordnete kann die Teilung der Fragestellung beantragen.

§ 10 Abstimmungsregeln
(1) Abstimmungen werden öffentlich im Forum durchgeführt. Abstimmungen sind in der Form "Abstimmung: [Geschäftszeichen]" zu kennzeichnen, wobei das Geschäftszeichen der zugehörigen Aussprache entspricht. Findet keine Aussprache statt, erhält die Abstimmung ein eigenes Geschäftszeichen.
Geheime Abstimmungen werden in einem Wahlsystem, das eine geheime Abstimmung gewährleistet, durchgeführt. Geheime Abstimmungen werden im Knessetforum durch die Frage und einen Link angekündigt. Stimmen, die als Antwort auf diese Frage im Forum als Antwort abgegeben werden, sind nicht zu werten.
(2) Abstimmungen laufen in der Regel über vier Tage bzw. 96 Stunden. Aus aktuellem Anlass kann der Rosch Haknesset die Abstimmungszeit verkürzen.
Der Abstimmungszeitraum ist so zu wählen, dass weder Beginn noch Ende zwischen Freitag, 18.00 Uhr und Samstag, 19.00 Uhr liegt.
(3) Der Rosch Haknesset kann eine Abstimmung vorzeitig beenden, wenn alle Abgeordneten abgestimmt haben, wenn eine unumstößliche Mehrheit erreicht ist oder eine Mehrheit nicht mehr erreicht werden kann.
(4) Wahlen zum Rosch Haknesset sind grundsätzlich geheim abzustimmen. Alle übrigen Abstimmungen sind öffentlich.
(5) Die Knesset entscheidet mit einfacher Mehrheit, sofern ein Gesetz nicht eine andere Mehrheit bestimmt.
Editierte Stimmabgaben sind als ungültig zu werten.
(6) Bei Abstimmungen ist den Mitgliedern des Hauses die Möglichkeit einer aktiven Enthaltung zu geben. Die Anzahl aktiver Enthaltungen wird bei Abstimmungsende festgestellt. Die aktiven Enthaltungen zählen wie nicht abgegebene Stimmen.

4. Umgangsformen

§ 11 Umgangsform
(1) Die Abgeordneten beginnen ihre Wortmeldungen mit "Adon/Gewärät Rosch haKnesset, geehrte Kollegen Abgeordnete,"
(2) Der Rosch haKnesset richtet sich in direkter Anrede an die Abgeordneten durch die Worte "Ehrenwerte Kollegen Abgeordnete", bzw. in Einzahl "Sehr ehrenwerter Abgeordneter [Name]".
(3) Über die Einhaltung der Umgangsformen wacht der Rosch haKnesset. Er ahndet Verstöße mit den in § 12 vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen.

§ 12 Einhaltung der Geschäfts- und Hausordnung
(1) Abgeordnete und Besucher haben sich dem Ansehen und der Würde der Knesset entsprechend angemessen zu verhalten.
(2) Unbefugte Äußerungen, Beleidigungen, Herabwürdigungen, Sachbeschädigungen aller Art sowie Störungen der Geschäftstätigkeit der Knesset hat zu unterbleiben.
(3) Verstöße gegen die Geschäfts- und Hausordnung ahndet der Rosch haKnesset mit Ordnungsrufen. Ist dies wirkungslos, ist der Rosch haKnesset befugt, der betreffenden Person Hausverbot zu erteilen. Hausverbote für Mitglieder der Knesset sind zeitlich zu befristen und können maximal 72h betragen.

5. Schlussbestimmungen

§ 13 Abweichungen von dieser Geschäftsordnung
Abweichungen von der Geschäftsordnung können im einzelnen Fall mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder der Versammlung beschlossen werden.

§ 14 Auslegung dieser Geschäftsordnung
Während einer Sitzungsperiode der Knesset auftretende Zweifel über die Auslegung dieser Geschäftsordnung entscheidet der Rosch Haknesset für den Einzelfall.

§ 15 Inkrafttreten
(1) Diese Geschäftsordnung tritt am Tage ihres Beschlusses in Kraft.
(2) Sie bleibt gültig, bis sie durch eine neue ersetzt wird, welche durch die Knesset beschlossen wird.

__________________
Uri Cohen, MK

20.01.2008 20:12 Uri Cohen ist offline Email an Uri Cohen senden Beiträge von Uri Cohen suchen Nehmen Sie Uri Cohen in Ihre Freundesliste auf
Uri Cohen Uri Cohen ist männlich
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Gibt es hierzu noch weiteren Beratungsbedarf?

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Uri Cohen, MK

20.01.2008 20:12 Uri Cohen ist offline Email an Uri Cohen senden Beiträge von Uri Cohen suchen Nehmen Sie Uri Cohen in Ihre Freundesliste auf
Pinchas Seligmann
Rosch haMemschala




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Von meiner Seite aus nicht. smile

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Pinchas Seligmann

20.01.2008 20:45 Pinchas Seligmann ist offline Email an Pinchas Seligmann senden Beiträge von Pinchas Seligmann suchen Nehmen Sie Pinchas Seligmann in Ihre Freundesliste auf
Uri Cohen Uri Cohen ist männlich
natIn




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Die Debatte endet morgen, 18.00 Uhr!

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Uri Cohen, MK

20.01.2008 20:48 Uri Cohen ist offline Email an Uri Cohen senden Beiträge von Uri Cohen suchen Nehmen Sie Uri Cohen in Ihre Freundesliste auf
Uri Cohen Uri Cohen ist männlich
natIn




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Die Aussprache ist beendet. Ich leite die Abstimmung ein.

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Uri Cohen, MK

21.01.2008 21:37 Uri Cohen ist offline Email an Uri Cohen senden Beiträge von Uri Cohen suchen Nehmen Sie Uri Cohen in Ihre Freundesliste auf
 
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