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Pinchas Seligmann
Rosch haMemschala




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[Gesetz] Rückkehrgesetz Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       IP Information Zum Anfang der Seite springen

Rückkehrgesetz


Artikel 1 - Rückkehrrecht
(1) Alle Juden auf der Welt haben das Recht, unverzüglich die Staatsbürgerschaft im Sinne des Staatsbürgerschaftsgesetzes des Staates Sebulon zu erwerben.
(2) Juden im Sinne dieses Gesetzes sind alle Menschen, die von von einer jüdischen Mutter abstammen oder ordentlich vor einem anerkannten Bet Din zum Judentum konvertiert sind und keiner anderen Religionsgemeinschaft angehören.

Artikel 2 - Formalitäten
(1) Jeder Jude, der das Recht auf Rückkehr in Anspruch nehmen möchte, muss sich bei der Sokhnut des Staates Sebulon melden.
(2) Dem Antrag auf Rückkehr als Oleh muss folgende Angaben enthalten:
(a) vollständiger Name
(b) Name der jüdischen Mutter oder Vorlage der Urkunde des anerkannten ordentlichen Bet Din über Konversion zum Judentum.
(c) Wohnort und Distrikt
(3) Der Antrag auf Aliyah als Oleh ist unverzüglich durch die Sokhnut zu prüfen. Mit dem Erhalt eines Zertifikats über den erworbenen Status als Oleh gilt die Staatsbürgerschaft als erworben.

Artikel 3 - Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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Pinchas Seligmann

15.10.2008 21:47 Pinchas Seligmann ist offline Email an Pinchas Seligmann senden Beiträge von Pinchas Seligmann suchen Nehmen Sie Pinchas Seligmann in Ihre Freundesliste auf
 
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