Staat Sebulon
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Thema: Morgen gehts weiter!
Yeschajahu Ben David Kohen

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20.10.2008 21:22 Forum: Plauderecke & Technik

So...fertig. Falls ihr Fragen habt was sich jetzt alles geändert hat - nur raus damit!

Thema: Ordnung der Sanhedrin
Yeschajahu Ben David Kohen

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Ordnung der Sanhedrin 20.10.2008 21:20 Forum: Sanhedrin



Ordnung des Sanhedrin


Abschnitt I – Der Sanhedrin

Artikel 1
(1) Der Sanhedrin ist die religiöse Kammer der Vaad Le’umi und als ihr Oberhaus zu betrachten.
(2) Der Sanhedrin tagt im Tempel zu Salem.
(3) Der Sanhedrin fasst alle Beschlüsse mit der Mehrheit der Mandate des Hauses.

Artikel 2
(1) Mitglied des Sanhedrin kann nur werden, wer Jude gemäß der Halacha, männlich und ausgewiesener Rabbiner, Kohen, Levi oder als besonders Weise angesehen wird.
(2) Die 70 Mandate des Sanhedrin werden gleichmäßig auf alle Mitglieder des Sanhedrin verteilt, wobei der Kohen Hagadól als ordentliches Mitglied zu betrachten ist.
(3) Die Mitglieder führen den Titel „Rabban Nasi“
(4) Der Kohen Hagadól führt eine öffentlich einsehbare Liste mit den Namen der Mitglieder des Hauses und der Zahl ihrer Mandate.
(5) Der Kohen Hagadól schlägt dem Sanhedrin zu ernennende Mitglieder vor, über die einzeln befunden werden muss.
(6) Jedes neue Mitglied leistet bei seiner feierlichen Ernennung zum Rabban Nasi folgenden Eid:
„Ich schwöre, dass ich mit der Übernahme der Pflichten als Mitglied des Sanhedrin vor dem auserwählten Volk und dem Ewigen, Erez Zevulun dienlich sein werde, nach bestem Wissen und Gewissen entscheide und mich in einer Amtsführung nur vor G’tt selbst verantworten zu habe.“
(7) Eine Mitgliedschaft ist lebenslang gültig und kann nur nach den Bestimmungen der Verfassung des Staates Sebulon entzogen werden.
(8 ) Die Mitglieder des Sanhedrin sind zur Mitarbeit verpflichtet. Fehlt ein Mitglied des Sanhedrin unentschuldigt länger als 14 Tage, so ist dies als Aufgabe der Mitgliedschaft zu werten.

Abschnitt II – Der Kohen Hagadól

Artikel 3
(1) Der Kohen Hagadól hat den Vorsitz des Sanhedrin inne. Er eröffnet und beschließt Debatten und Abstimmungen, achtet auf die Einhaltung der Hausordnung und vertritt den Sanhedrin nach außen.
(2) Der Kohen Hagadól ist fürderhin zuständig für die Durchführung des korrekten Ablaufes des Tempeldienstes.
(3) Kohen Hagadól kann nur ein Kohen sein.

Artikel 4
(1) Der Kohen Hagadól wird vom Sanhedrin aus Lebenszeit auf Lebenszeit gewählt.
(2) Ist das Amt des Kohen Hagadól vakant, so übernimmt das älteste Mitglied des Hauses die Leitung der Wahl. Jedes Mitglied des Sanhedrin kann einen Kohen als Nachfolger vorschlagen.
(3) Der Wahlzeitraum beträgt 6 Tage, wobei weder Wahlbeginn noch –ende an einem Schabbat oder Feiertag liegen darf.
(4) Bei grober Verletzung der Amtspflichten kann der Kohen Hagadól vom Sanhedrin abberufen werden.

Abschnitt III – Ablauf

Artikel 5
(1) Der Kohen Hagadól legt alle von der Knesset beschlossenen Gesetze oder Anträge auf Verfassungsänderung dem Sanhedrin vor.
(2) Binnen 48 Stunden kann jedes Mitglied des Sanhedrin die Überprüfung des Gesetzes verlangen. Der Kohen Hagadól eröffnet dann den Überpfrüfungsvorgang, der nicht weniger als 72 Stunden dauern soll.
(3) Nach der Aussprache legt der Kohen Hagadól einen Beschlussvorschlag, basierend auf den Ergebnissen der Überprüfung des Gesetzes dem Sanhedrin vor.
(4) Eine Abstimmung soll nicht länger als 72h dauern und kann eher geschlossen werden, wenn Artikel 1 (3) dieser Ordnung bereits zutreffen.

Artikel 6
(1) Der Kohen Hagadól eröffnet auf Antrag eines Mitgliedes des Sanhedrin oder aus Eigeninitiative die Aussprache über jedes Thema, das den Mitgliedern des Sanhedrin oder dem Kohen Hagadól wichtig erscheint.
(2) Beschlüsse über die Abberufung des Rosch Hamemschala oder die Einsetzung eines Richters werden vom Kohen Hagadól eingeleitet.

Abschnitt IV – Schlussbestimmungen

Artikel 7
(1) Die Ordnung tritt mit ihrer Annahme in Kraft.
(2) Sie kann nur durch Beschluss des Sanhedrin geändert werden.

Thema: Gesetzblatt des Staates Sebulon
Yeschajahu Ben David Kohen

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13.10.2008 18:47 Forum: Memschala

Gesetz zur Wiederherstellung des Staatssystems



Artikel 1
Alle Gesetze, die nach der Verhängung des Außnahmezustands (01. Shvat des Jahres 5768) in Kraft getreten sind, werden außer Kraft gesetzt.

Artikel 2
Alle Gesetze, die vor der Verhängung des Außnahmezustands (01. Shvat des Jahres 5768) Außerkraft getreten sind, treten wieder in Kraft.

Artikel 3
(1) Verwaltungsakte, die auf Gesetzen beruhen, die nach Artikel 2 außer Kraft treten, bleiben bestehen.
(2) Amtsträger, die gemäß Gesetzen gewählt wurden, die nach Artikel 2 außer Kraft treten, verbleiben übergangsweise bis einen Monat nach Inkrafttreten dieses Gesetzes im Amt.

Artikel 4
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verküdnung durch den Hohepriester in Kraft.

Thema: Jom Kippur im Jahre 5769
Yeschajahu Ben David Kohen

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Jom Kippur im Jahre 5769 09.10.2008 12:43 Forum: Jüdsicher Tempel zu Salem

Heute ist es endlich soweit. Heute ist der jüdische Versöhnungstag. Der wichtigste jährliche Festtag im Judentum. Heute ist Jom Kippur. Schon seit dem frühen Morgenstunden wurde eine Vielzahl an Tieren im Tempelinneren durch die Priester geopfert. dannach wurde auf dem Vorplatz das Tagesgebet durch den Hohepriester vorgetragen:

Unser G'tt und G'tt unserer Vorfahren, laß unsere Gebete dich erreichen. Sei nicht taub für unsere Bitte um Erbarmen. Denn wir sind nicht so hochmütig und nicht so stur, daß wir in deiner Gegenwart, unser G'tt und G'tt unserer Vorfahren, behaupten würden, wir seinen gerecht und hätten nicht gesündigt. Vielmehr bekennen wir: Wir und unsere Vorfahren haben gesündigt.

Arrogant waren wir
Boshaft
Charakterlos
Diebstahl haben wir begangen
Eingeschmeichelt uns
Frevelhaft gehandelt haben wir
Getötet
Hartnäckig sind wir gewesen
Irregeführt haben wir andere
Jede Vorsicht im Reden über andere haben wir unterlassen
Kaltherzig waren wir
Lügen haben wir erdichtet
Macht mißbraucht
Not anderer übersehen
Obhut Gottes haben wir verachtet
Prestige-Gedanken haben uns geleitet
Qualen haben wird anderen zugefügt
Ratschläge haben wir erteilt, die schlecht waren
Schuldig machten wir uns
Treulos sind wir gewesen
Ungehorsam gegen Gott sind wir gewesen
Verfehlt haben wir uns
Weisungen Gottes beachteten wir nicht
X-beliebige Wünsche haben wir in sie hineingelesen
Zerstörerisch war unser Verhalten.

Dannach war es endlich soweit. Streng abgeschirmt, wurde der Hohepriester ins Allerheiligste des Tempels geführt. Noch kurz vor dem Allerheiligsten betete er das erste Schuldbekenntnis für seine Familie und sich. Dannach folgte das zweite Bekenntnis für seine Priesterschaft. Erst nach diesen Bekenntnissen trat er ein. Im Inneren nun folgte das Schuldbekenntnis für ganz Sebulon.

Zeitgleich standen auf dem Vorplatz des Tempels zwei Böcke. Nach alter Tradition wurde ein Los über sie geworfen. Die Entscheidung war gefallen. Ein Bock wurde geopfert, der andere musste als ''Sündenbock'' den einsamen Weg in die sebulonische Wüste antreten nachdem ihm die Sünden des Volkes auferlegt wurden.

Dannach öffnete der Hohepriester die Bundeslade und sprach im Angesicht der Thorarollen:


Höre Sebulon, der Ewige ist Gott, der Ewige ist einzig.

Gepriesen sei Gottes ruhmreiche Herrschaft immer und ewig!

Gepriesen sei Gottes ruhmreiche Herrschaft immer und ewig!

Gepriesen sei Gottes ruhmreiche Herrschaft immer und ewig!

Der Ewige allein ist Gott!

Der Ewige allein ist Gott!

Der Ewige allein ist Gott!

Der Ewige allein ist Gott!

Der Ewige allein ist Gott!

Der Ewige allein ist Gott!

Der Ewige allein ist Gott!

Zeitgleich warf sich die außenstehende Menschenmasse zu Boden um so ihre Ehrfurcht zu demonstrieren.

Dannach war die Zeremonie beendet. Alles kam wieder zur Ruhe und bereitet sich nun auf das gemeinsame Abendgottesdienst vor...

Thema: Auf dem Vorplatz...
Yeschajahu Ben David Kohen

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30.09.2008 22:30 Forum: Jüdsicher Tempel zu Salem

*so* Ich will ja nicht meckern aber: Es ist allgemein untersagt beim Amida-Gebet zu sprechen. Augenzwinkern *so*

Thema: Auf dem Vorplatz...
Yeschajahu Ben David Kohen

Antworten: 9
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30.09.2008 17:58 Forum: Jüdsicher Tempel zu Salem

Um viertel nach sechs taucht der Hohepriester im feierlichen Gewand an der großen offenen Eigangstür des Tempels auf.

Die breite Masse reagiert mit Applaus. Begleitet von einer Schar an Tempeldienern schreitet er die große Treppe in Richtung Vorplatz hinunter.

Dort angekommen, bekommt er von einem der Tempeldiener das Schofar gereicht.

Nach neunmaligem Blasen des Schofars ist das Neujahrsfest offiziell eröffnet.

Nach einer Weile beginnt der Hohepriester mit dem traditionellen Gebet, dem Amida-Gebet.

Dazu geht er drei Schritte zurück und dann drei Schritte vor. Am Ende steht er mit gschlossenen Beinen und ist bereit zum Gebet.


A-donaj, sfataj tiftach ufi jagid tehilatecha.

Baruch (geht leicht in die Kniee) ata (beugt sich leicht nach vorne) A-donaj (steht wieder normal ), E-lohejnu welohej awotejnu, E-lohej Awraham, E-lohej Jizchak, welohej Jaakow, hael haGadol haGibor wehanora, El Eljon, gomel chasadim towim, kone hakol, wesocher chasdej awot, umewi goel liwnej wenejhem, l'ma'an schmo beahawa.

Melech oser umoschia umagen. Baruch ata A-donaj, magen Awraham.

Ata gibor leolam A-donaj, mechaje metim ata, raw lehoschia.

Morid Hatal.

Mechalkel chajim bechesed, m'chaje metim b'rachamim rabim, somech noflim, w'rofe cholim, umatir asurim, umkajem emunato lischejne afar. Mi chamocha ba'al g'wurot, umi dome lach, melech mejmit umchaje umazmiach j'schua. W'ne'eman ata l'hachajot metim. Baruch ata A-donaj, m'chaje hametim.

Ata kadosch w'schimcha kadosch, ukdoschim bechol jom j'hal'lucha sela. Baruch ata A-donaj, hael hakadosch.

Ata kidaschta et jom haschwi'i lischmecha, tachlit ma'ase schamajim wa'arez, berachto mikol hajamim, w'kidaschto mikol hasmanim, w'chen katuw b'toratecha.

Wajechulu haschamajim weha'arez wechol zwa'am. Wajechal E-lohim bajom haschwi'i melachto ascher asa, wajischbot bajom haschwi'i mikol m'lachto ascher asa. Wajewarech E-lohim et jom haschwi'i wajekadesh oto, ki wo schawat mikol melachto ascher bara E-lohim la'asot.

Jismechu b'malchutcha schomrej Schabbat wekorej oneg, am mekadschej schwi'i, kulam jisbeu we'ijtangu mituwecha, uwaschwi'i razita bo wekidaschto, chemdat jamim oto karata, secher lema'ase Bereschit.

E-lohejnu welohej awotejnu, reze na bimnuchatejnu, kadschenu b'mizwotecha w'ten chelkejnu b'toratecha, sabejnu mituwecha w'samach nafschejnu bischuatecha, w'taher libejnu l'awdcha be'emet, w'hanchilejnu
A-donaj E-lohejnu b'ahawa uwrazon Schabbat kodschecha, w'januchu wa kol Israel m'kadschej schmecha. Baruch ata A-donaj, m'kadesch haSchabbat.

Reze A-donaj E-lohejnu b'amcha Israel w'litfilatam sche'e, w'haschew ha'awoda lidwir bejtecha, w'ischej Israel utfilatam b'ahawa t'kabel b'razon, uthi l'razon tamid awodat Israel amecha.

Wetechesena ejnejnu beschuwcha leZion berachamim. Baruch ata. A-donaj, hamachasir sch'chinato leZion.

Modim (geht leicht in die Kniee) anachnu lach, scheata hu A-donaj (steht wieder normal[/I] ) E-lohejnu welohej awotejnu leolam waed, zur chajejnu, magen jischeinu, ata hu ledor wador, node lecha unsaper tehilatecha, al chajejnu hamsurim bejadecha, weal nischmotejnu hapkudot lach, weal nisecha schebechol jom imanu, weal nifleotecha wetowotecha schebechol et, erew wawoker wezahorajim, hatow, ki lo chalu rachamecha, weham'rachem, ki lo tamu chasadecha, ki meolam kiwinu lach.

Weal kulam jitbarach wejitromam wejitnase schimcha Malkejnu tamid leolam waed.
W'chol hachajim joducha sela, wihal'lu schimcha haGadol leolam ki tow, hael j'schuatejnu w'esratejnu sela, hael hatow.

W'chol hachajim joducha sela, wihal'lu schimcha haGadol leolam ki tow, hael j'schuatejnu w'esratejnu sela, hael hatow.

Baruch (geht leicht in die Kniee) ata (beugt sich leicht nach vorne) A-donaj (steht wieder normal ), hatow schimcha ulcha nae l'hodot.

Sim Schalom, towa uwracha, chajim chen wachesed werachamim, aljnu weal kol Israel amecha. Barchenu awinu kulanu ke'echad beor panecha, ki weor panecha natata lanu A-donaj E-lohejnu torat chajim wehahawat chesed, uzdaka uwracha werachamim wechajim weschalom, wetow be'ejnecha lewarech et amcha Israel bechol et uwechol scha'a bischlomecha. Baruch ata A-donaj, hamwarech et amo Israel baschalom.

Iju lerazon imrej fi wehegjon libi lefanecha, A-donaj zuri wegoali.

E-lohaj , nezor leschoni mera, usfataj midaber mirma, welimkalelaj nafschi tidom, wenafschi keafar lakol tije. Ptach libi betoratecha, uwemizwotecha tirdof nafschi, wechol hachoschwim alaj ra'a, me'era afer azatam wekalkel machschawtan. Iju kemoz lifnej ruach umalach A-donaj doche. Lema'an jechalzun jedidecha, hoschia jemincha wa'aneni. Ase lema'an schmecha, ase lema'an jeminecha, ase lema'an toratecha, ase lema'an kduschatecha. Iju lerazon imrej fi wehegjon libi lefanecha, A-donaj zuri wegoali.

Geht drei Schritte zurück, beugt sich zur rechten Seite und sagt: "Ose schalom bimromaw",

beugt sich nach vorn und sagt: "hu",

beugt sich zur linken Seite und sagt: "ja'ase schalom alejnu",

und beugt sich nach vorn zurück und sagt: "weal kol Israel, we'imru Amen" .

Ose Schalom bimromaw, hu ja'ase schalom alejnu weal kol Israel, we'imru Amen.

Jehi razon milfanecha, A-donaj E-lohejnu we'E-lohej awotejnu, schejibane bejt hamikdasch bimhera wejamejnu, weten chelkenu betoratecha.

Thema: Auf dem Vorplatz...
Yeschajahu Ben David Kohen

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Auf dem Vorplatz... 30.09.2008 17:07 Forum: Jüdsicher Tempel zu Salem

...des Tempelbergs hat sich eine große Menschenmenge versammelt.

Alle die konnten sind gekommen um dem Hohepriester beim Blasen des Schofars zu lauschen. Es ist Rosch Haschana, das jüdische Neujahrsfest!

Thema: Gesetzblatt des Staates Sebulon
Yeschajahu Ben David Kohen

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07.02.2008 01:03 Forum: Memschala

Gesetz über die Memschala


Artikel 1
Dieses Gesetz regelt den Ablauf der Arbeit der sebulonischen Memschala, deren Zusammensetzung, ihre Struktur und die Kompetenzverteilung zwischen ihren Mitgliedern.

Artikel 2
(1) Die Memschala besteht aus dem Premierminister und seinen Ministern.
(2) Der Premierminister wird durch die Knesset bestimmt. Näheres bestimmt das Gesetz.
(3) Das Amt des Premierministers ist unvereinbar mit dem Amt des Oberhauptes der Legislative oder Judikative.
(4) Die Minister sind auf Vorschlag des Premierministers vom Kohen Hagadol zu ernennen und zu entlassen.
(5) Der Premierminister bestimmt aus den Reihen der Minister seinen Stellvertreter.
(6) Anlässlich ihrer Ernennung leisten die Mitglieder der Regierung folgenden Treudeeid: „Ich schwöre mit der Übernahme der Pflichten als Mitglied der Memschala vor dem sebulonischen Volk, dem Staat Sebulon treu zu sein, seine Souveränität und die sebulonische Sprache als seine einzige offizielle Sprache zu stärken, Sebulon als unabhängigen, jüdischen und demokratischen Staat zu verteidigen und meine Pflichten ehrenvoll und gewissenhaft zu erfüllen. Ich verpflichte mich, die Gesetze Sebulons zu wahren und zu verteidigen.“ Eine religiöse Beteuerung ist erlaubt.

Artikel 3
1) Der Premierminister gibt die Richtlinien des Regierungshandelns vor. Diese sind für die Minister verbindlich. Der Premierminister ist für die Einhaltung der Richtlinien zuständig.
2) Im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz ist der Premierminister gegenüber den Ministern weisungsberechtigt.

Artikel 4
1) Jeder Minister arbeitet in dem ihm zugeteilten Aufgabenbereich selbständig nach den Richtlinien des Premierministers.
2) Die Minister sind zur Einhaltung der Richtlinien des Premierministers verpflichtet.

Artikel 5
1) Die Memschala tagt im Kabinett.
2) Der Premierminister führt den Vorsitz und bestimmt die Tagesordnung.
3 Die Memschala ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte ihrer Minister anwesend ist.
4) Stimmberechtigt sind alle Minister der Memschala. Beschlüsse werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Premierministers.
5) Jedes Mitglied der Memschala hat die Beschlüsse des Kabinetts in seinem öffentlichen Handeln zu unterstützen.
6) Der Memschala sind zur Beratung und Beschlussfassung zu unterbreiten:

a) alle Gesetzentwürfe,
b) alle Entwürfe von Verordnungen,
c) alle übrigen Angelegenheiten, für welche die Gesetze dieses vorschreiben,
d) Meinungsverschiedenheiten zwischen Ministern, sofern diese die Arbeit der Regierung betreffen.

Artikel 6
Ist der Premierminister verhindert, übt sein Stellvertreter sein Amt aus. Der Stellvertreter übt die Richtlinienkompetenz nur aus, wenn dies aufgrund der Umstände dringend notwendig ist; er darf die Zusammensetzung der Memschala nicht verändern.

Artikel 7
Dieses Gesetz tritt mit dem Tag nach seiner Verkündung durch den Kohen Hagadol in Kraft.


Verkündet durch den Rosch haMemschala am 01. Adar des Jahres 5768

Thema: [Salem] Jüdischer Tempel
Yeschajahu Ben David Kohen

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30.01.2008 20:05 Forum: Marktplatz zu Salem

Mir geht es sehr gut und ich freue mich, dass unsere schöne Heimat auch in anderen Ländern ein gewisses Ansehen genießt. Wenn ihr Zeitplan es zulässt würde ich Ihnen gern ein wenig den Tempel zeigen.

Thema: [Salem] Jüdischer Tempel
Yeschajahu Ben David Kohen

Antworten: 17
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30.01.2008 19:38 Forum: Marktplatz zu Salem

Geht auf die beiden Staatsmänner zu um sie zu begrüßen.

Shalom! Als Kohen Hagadol freue ich mich Sie beide im Tempel der Juden begrüßen zu dürfen.

Thema: [Salem] Jüdischer Tempel
Yeschajahu Ben David Kohen

Antworten: 17
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23.01.2008 23:38 Forum: Marktplatz zu Salem

Ist erfreut zu sehen, dass sich ein großer Minjan auch zur späten Stunde vor dem Tempel versammelt hat.



Der Kohen Hagadol hält einen kurzen Shiur und spricht gemeinsam mit den Anwesenden eine Bracha.

Baruch atah Adonaj,haTow
shimkha ul'kha
ha'el'hodot.Baruch atah
Adonaj ham'warekh etAmo
Zevulun baShalom.

Thema: Abwesenheitsthread
Yeschajahu Ben David Kohen

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Abwesenheitsthread 21.01.2008 21:45 Forum: Plauderecke & Technik

Ich werde bis Samstag nur selten anwesend sein.

Thema: Ideen zur Sahedrin und dem Kohen Hagadol
Yeschajahu Ben David Kohen

Antworten: 21
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19.01.2008 13:48 Forum: Esra-Hanawí-Universita

Hier bin ich (übrigens). großes Grinsen Yecheskel soll sich dann bei mir wegen Passwort usw. melden.

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