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Geschrieben von Pinchas Seligmann am 15.10.2008 um 22:47:

[Gesetz] Rückkehrgesetz

Rückkehrgesetz


Artikel 1 - Rückkehrrecht
(1) Alle Juden auf der Welt haben das Recht, unverzüglich die Staatsbürgerschaft im Sinne des Staatsbürgerschaftsgesetzes des Staates Sebulon zu erwerben.
(2) Juden im Sinne dieses Gesetzes sind alle Menschen, die von von einer jüdischen Mutter abstammen oder ordentlich vor einem anerkannten Bet Din zum Judentum konvertiert sind und keiner anderen Religionsgemeinschaft angehören.

Artikel 2 - Formalitäten
(1) Jeder Jude, der das Recht auf Rückkehr in Anspruch nehmen möchte, muss sich bei der Sokhnut des Staates Sebulon melden.
(2) Dem Antrag auf Rückkehr als Oleh muss folgende Angaben enthalten:
(a) vollständiger Name
(b) Name der jüdischen Mutter oder Vorlage der Urkunde des anerkannten ordentlichen Bet Din über Konversion zum Judentum.
(c) Wohnort und Distrikt
(3) Der Antrag auf Aliyah als Oleh ist unverzüglich durch die Sokhnut zu prüfen. Mit dem Erhalt eines Zertifikats über den erworbenen Status als Oleh gilt die Staatsbürgerschaft als erworben.

Artikel 3 - Schlussbestimmungen
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.

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Pinchas Seligmann

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